Die Aufgaben eines Freiwilligen sind je nach Arbeitsfeld sehr unterschiedlich. Sie arbeiten in der Regel ganztags und ihre Tätigkeit ist eine Hilfstätigkeit. Freiwillige übernehmen in diesem Rahmen alle in der Einrichtung anfallenden Aufgaben, die die Hauptamtlichen auch verrichten, sofern diese nicht ausschließlich von qualifiziertem Personal gemacht werden müssen.
Vereinfacht lassen sich die typischen Tätigkeiten wie folgt beschreiben:
Erzieherischer Hilfsdienst: Beschäftigungsmaßnahmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gruppen- und Kleingruppenmitarbeit, Planung und Durchführung besonderer Veranstaltungen, Betreuungsmitarbeit
Pflegerischer Hilfsdienst: Mitarbeit im Sozialen Dienst, Mithilfe bei der Körperpflege, Betreuung bei Bewegungsübungen und Behandlungsmaßnahmen, Handreichungen für Behinderte Menschen
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Mitarbeit im Bereich der Küche, beim Spülen und in der Reinigung
Handwerkliche Tätigkeiten: Arbeiten im Garten und am Haus: Reparaturen, Rasenmähen, Glühbirnen wechseln, Laubfegen,…
FSJ und BFD sind keine Ausbildung und keine berufliche Tätigkeit, sind aber im Bezug auf Zeiten und Anforderungen mit einer normalen Berufstätigkeit vergleichbar.